Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung
geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss vom Hauseigentümer oder der
Hausverwaltung in der Nebenkostenabrechnung auf die Hausbewohner
umgelegt werden kann.
Damit ist bald Schluss: Denn nach einer
Übergangsfrist müssen Verbraucher, die zur Miete wohnen, ihren
Kabel-Fernsehanschluss spätestens ab dem 1. Juli 2024 selbst wählen.
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte seinen Kabelanschluss also
jetzt prüfen und sich möglicherweise um eine Alternative kümmern (Tipp vom v-mag: zuerst den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung fragen, ob da bereits etwas geplant ist).
Anderenfalls könnte der bestehende Anschluss gesperrt oder die TV-Buchse
in der Wohnung verschlossen werden.
Mit der gesetzlichen Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sind aktuell verstärkt Drückerkolonnen auch in Schleswig-Holstein unterwegs.