Am 11.03.2024 hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Die dort verfügbaren Telekommunikationsdienste erfüllen bislang nicht die Mindestanforderungen.
Auslöser für die Entscheidung der Bundesnetzagentur war die Beschwerde eines Verbrauchers. Dessen Wohnort konnte nur mit einer Internetverbindung zu einem zu hohen Verbraucherpreis versorgt werden.
Die Bundesnetzagentur stellte auf Grundlage der gesetzlichen Mindestanforderungen eine Unterversorgung fest. Dazu gehörte auch, dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden.